Das aus dem allgemeinen Rechtsgedanken abzuleitende Wettbewerbsverbot gilt auch für einen Auszubildenden während des Berufausbildungsverhältnisses. Der Arbeitsvertrag schliesst für die Dauer seines Bestehens ein Wettbewerbsverbot ein, dies ist Ausfluss der Treuepflicht des Arbeitnehmers . Auch ein Auszubildender unterliegt während des Bestandes des Ausbildungsverhältnisses dem Wettbewerbsverbot. Verletzt er dieses schuldhaft, ist er schadensersatzpflichtig.
Dies hat das BAG mit Urteil vom 20.09.2006 (10 AZR 439/05) entschieden.